Reisepass beantragen – und warum meine Finger plötzlich im Mittelpunkt standen

Reisepass beantragen – und warum meine Finger plötzlich im Mittelpunkt standen

Kürzlich war ich beim Einwohnermeldeamt, um einen neuen Reisepass zu beantragen. Eigentlich eine ganz normale Angelegenheit – und dank der modernen Ausstattung vor Ort sogar richtig angenehm. Digitale Prozesse, klare Abläufe, freundliche Mitarbeitende: So geht zeitgemäßer Bürgerservice!

Trotzdem blieb am Ende ein etwas merkwürdiges Gefühl – und das hatte mit meinen Fingern zu tun.

Der Zeigefinger, bitte. Und dann der Daumen.

Im Zuge der Beantragung werden bekanntlich auch zwei Fingerabdrücke genommen. In meinem Fall hieß es direkt: „Rechter Zeigefinger, bitte. Und danach der rechte Daumen.“

Ich fragte höflich, ob alternativ Finger der linken Hand verwendet werden könnten – beispielsweise der kleine Finger oder der Ringfinger. Die Antwort war klar: Nur, wenn die standardmäßig vorgesehenen Finger „nicht nutzbar“ sind. Das kann eine Verletzung, Einschränkung oder andere medizinische Gründe betreffen – aber einfach ein nachvollziehbarer Wunsch reicht leider nicht aus.

Das hat mich überrascht – denn die entsprechende EU-Verordnung schreibt lediglich „zwei Fingerabdrücke“ vor, jedoch nicht, welche genau. Trotzdem ist das Verfahren in der Praxis klar geregelt: Die Software und der Ablauf vor Ort lassen keinen Spielraum, solange die „Vorauswahl“ technisch funktioniert.

Was, wenn genau diese Finger besonders beansprucht sind?

Gedanklich spielte ich verschiedene Szenarien durch: Wer beispielsweise regelmäßig bastelt, mit Holz arbeitet oder Modelle zusammenklebt, weiß, wie sehr besonders Daumen und Zeigefinger der dominanten Hand beansprucht sind. Klebereste, Harz, Lack – das bleibt hartnäckig und kann die Abdruckqualität beeinflussen. In solchen Fällen wäre es durchaus naheliegend, die Finger der anderen Hand nutzen zu wollen. Doch auch dafür müsste man erst eine „Nichtverwendbarkeit“ nachweisen.

Mein persönliches Learning: Wenn du ähnliche Einschränkungen hast – temporär oder dauerhaft – lohnt es sich, das frühzeitig anzusprechen und nach möglichen Alternativen zu fragen. Auch wenn der Spielraum klein ist, ganz ausgeschlossen ist eine Abweichung nicht.

Und dann ist da noch dieses Gefühl…

Zur Einordnung: Es wird nicht der komplette Fingerabdruck gespeichert, sondern eine biometrische Merkmalsmatrix, die auf dem Sicherheitschip im Ausweis abgelegt wird. Der Zugriff darauf ist zusätzlich durch ein Verfahren namens Extended Access Control (EAC) geschützt. Ohne entsprechende Berechtigungen – etwa bei einer Grenzkontrolle – ist der Zugriff auf diese Daten nicht möglich. Das ist beruhigend, zumindest ein Stück weit.

Trotzdem bleibt das ungute Gefühl, einen Teil von sich „abzugeben“. Ein Teil, der nicht veränderbar ist. In Zeiten, in denen biometrische Daten immer mehr an Bedeutung gewinnen, ist es wichtig, sich bewusst zu machen, was da eigentlich passiert – auch wenn der Ablauf technisch einwandfrei funktioniert.

Fazit

Die Beantragung eines Reisepasses ist heute größtenteils unkompliziert und professionell organisiert. Und doch zeigt sich im Detail, wie eng digitale Abläufe und rechtliche Vorgaben miteinander verknüpft sind. Es lohnt sich, genau hinzuschauen – nicht nur bei der Technik, sondern auch beim eigenen Bauchgefühl.