Die EU-DSGVO kommt – Teil 4 – Rechte der betroffenen Person nach der EU-DSGVO
Dieser Artikel ist Bestandteil einer Serie!
Die Rechte der betroffenen Person nach DSGVO Kapitel 3 sind sehr Umfangreich. Und wichtig!

Die Rechte der betroffenen Person nach DSGVO Kapitel 3 sind sehr Umfangreich. Und wichtig!

Wie immer gilt: Ich bin kein Rechtsanwalt.- Dies ist keine Rechtsberatung und ersetzt diese auch in keiner Weise! Ich schließe jede Haftung aus!

Dies ist ein Dreh- und Angelpunkt der EU-DSGVO und somit auch in Deiner Datenschutzerklärung!
Das komplette dritte Kapitel mit den Artikeln 12-23 der EU-DSGVO dreht sich um die Rechte der Betroffenen.

  1. Auskunftsrecht
  2. Recht auf Berichtigung
  3. Recht auf Einschränkung der Verarbeitung
  4. Recht auf Löschung
  5. Recht auf Unterrichtung
  6. Recht auf Datenübertragbarkeit
  7. Widerspruchsrecht
  8. Recht auf Widerruf der datenschutzrechtlichen Einwilligungserklärung
  9. Automatisierte Entscheidung im Einzelfall einschließlich Profiling
  10. Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde

Dieses wird vermutlich einer der Abmahn-Hebel sein… GANZ besonders der Punkt 6 könnte auch für euch interessant werden. Das Recht auf “Datenübertragbarkeit”. Ein Power-Kommentar Nutzer könnte verlangen, dass Du ihm (nach vorheriger Kontrolle) sämtliche Kommentare exportierst und zukommen lässt. Datenformat? Ein gängiges Format welches Maschinell lesbar ist. CSV? XML? Man weiss es nicht. Ich finde diesen Artikel gut und schlecht zugleich. Es wird sich zeigen, wie gut dass überall umgesetzt wird. Klar muss sein, dass es auch dich treffen kann. Du kannst dich nicht davor drücken!

Auf all diese Punkte wird im übrigen im “Teil 5 – Die Datenschutzerklärung” eingegangen.


Zuletzt bearbeitet am 29.03.2018

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