Drittanbietersperre… Handy-Abos Ade

Mit einer Drittanbietersperre kannst Du dich gegen (mehr oder weniger teure) Handy-Abos schützen. Gerade bei Verträgen für Kinder und technisch nicht versierten Personen ist dies sehr zu empfehlen.

Drittanbietersperre. Ein ganz besch****es Wort. Was ist bedeutet das eigentlich? Mit einem Handy kann man neben dem eigentlichen telefonieren,SMS verschicken/empfangen und surfen auch diverse Dienste von Firmen – jenseits des eigentlichen Mobilfunkanbieters – nutzen. Gern genommen sind diese Abo Dienste bei zB. _Erotikangeboten, _Klingeltöne oder Onlinespielen. Es ist so sehr einfach ein Abo „zu verkaufen“ und über den Mobilfunkanbieter als Helfer an das Geld des Neukunden zu kommen.

Wie schließt man so ein Abo ab?

Mehr oder weniger unbewusst. So ein Abo kann sehr schnell durch ein unbedachtes klicken auf einen Werbebanner in einer App bestellt werden.- Wer ein Wlan-Only Tablett sein eigen nennt, hat vielleicht schon mal eine solche oder ähnliche Meldung gesehen: „Du bist im Wlan, dein Handy konnte nicht erkannt werden.„.
Genau jetzt solltest Du auf gar keinen Fall das Wlan deaktivieren und die Seite noch mal aufrufen. Ansonsten hast Du sehr wahrscheinlich ein Abo an den hacken.

Wie funktioniert das technisch?

In der Regel werden solche Abo-Seiten via WAP bereitgestellt. Denn damit erhält der Anbieter Zugriff auf eine Schnittstelle des Netzbetreibers mit der er die MSISDN (Mobile Subscriber Integrated Services Digital Network Number) der SIM auslesen kann. Damit kann der Webseiten-Betreiber dann, wenn er einen Factoring-Vertrag mit dem Netzanbieter hat, einen Billing Prozess auslösen. Und abkassieren. Der Mobilfunkanbieter verdient daran übrigens auch: 20 bis 30% sollen es in der Regel sein. Nicht schlecht.

Wie erkennt man solche Abos auf der Rechnung?

Es gibt in der Regel eine Rubrik Leistungen anderer Anbieter. Dort übernimmt der Mobilfunkanbieter die Abrechnung dieser Mehrwertdienste anderer Anbieter.

Was kann ich jetzt schon tun?

Du beantragt schriftlich eine kostenlose Drittanbietersperre nach § 45d TKG bei deinem Mobilfunkanbieter. Die Mobilfunkanbieter müssen dann eine Sperre für die Leistungen von Fremdanbietern einrichten. Das ist genau dass, was direkt bei Vertragsabschluss beauftragt werden sollte. Ganz besonders für SIM Karten, die Kinder oder nicht technisch-informierte Personen nutzen. Damit erspart man sich den ganzen ärger.

Was tun wenn’s  dann doch passiert ist?

Erstmal den Support des Mobilfunkanbieter anrufen und die Sachlage klären-. Ihr möchtet einen Nachweis für den rechtmäßigen Abschluß des Vertrags erhalten. In der Regel wird man spätestens jetzt von vorne bis hinten an der Nase rumgeführt… Man verweist gerne auf den Verbindungsnetzbetreiber. Glücklicherweise (und das wissen die wenigstens) kann einem dieser völlig egal sein. Gemäß § 404 BGB ist der einzige Ansprechpartner jetzt der Mobilfunkanbieter. Warum? Weil die Forderung (für das was sei hier jetzt egal) an den Mobilfunkanbieter abgetreten wurde.

Ganz wichtig ist es, der Rechnung, und zwar ganz speziell dem Teil über „Leistungen anderer Anbieter“, schriftlich (e-Mail/Brief) widersprechen. Und klar machen, dass man den Teil des Mobilfunkanbieters (am besten alles was okay ist, auflisten) sehr wohl akzeptiert. Auf jeden Fall direkt den kompletten Betrag der bestrittenen Rechnung(en) von der Bank zurückrufen lassen und den für euch korrekten Betrag überweisen. Das Geld seht ihr sonst womöglich nie wieder.

Der Mobilfunkanbieter könnte dann noch mit einer Sperrung der SIM-Karte drohen….  Jedoch spätestens seit der am 10.05.2012 in Kraft getretenen TKG-Novelle darf ein Mobilfunkanbieter bei einer korrekt bestrittenen Rechnung die SIM-Karte nicht sperren. Wenn es soweit kommen sollte: Direkt zum Anwalt gehen. 

Und zu guter letzt: JETZT eine Drittanbietersperre beantragen!

Ganz wichtig: Ich bin kein Rechtsanwalt und keine Rechtsauskunft! Dieser Blogpost zeigt auf, wie ich einen solchen Vorfall angehen würde. Er ist keine Garantie, dass es auch bei euch so funktioniert.


Zuletzt bearbeitet am 25.10.2013