Die EU-DSGVO kommt - Teil 1 - Generelles
Im Ersten Teil geht’s um Generelles in der EU-DSGVO. Hier nun, wie versprochen, ein paar Hinweise, wie man mit der DSGVO umgehen kann. Wie immer gilt: Ich bin kein Rechtsanwalt. Dies ist keine Rechtsberatung und ersetzt diese auch in keiner Weise! Ich schließe jede Haftung aus! - Ich möchte euch als erstes eine kleine Leseliste ans Herz legen, denn folgende Artikel der EU-DSGVO Artikel sind besonders wichtig! 1. Artikel 5 EU-DSGVO 1. Artikel 6 EU-DSGVO 1. Artikel 12 EU-DSGVO 1. Artikel 24 EU-DSGVO 1. Artikel 25 EU-DSGVO 1. Artikel 32 EU-DSGVO - Die EU-DSGVO gilt immer vorrangig, ausser da, wo explizit nationale Regelungen erwähnt werden! - Es gilt das Marktortprinzip! Sprich: Dein Server steht in Süd-Ost-Australien? Dann musst Du dich an die EU-DSGVO halten. https://www.datenschutz-hamburg.de/uploads/media/DSK_Kurzpapier_Nr_7_Marktortprinzip.pdf ...