Die EU-DSGVO kommt. Blogger: aufgemerkt.
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Die EU-DSGVO oder Datenschutz-Grundverordnung steht in den Startlöchern. Aber was bedeutet das für uns blogger? Hier ein paar Informationen.

Am 25.05.2018 geht’s los. Die EU-DSGVO wird auch in der EU rechtskräftig. Ich würde sagen, dass in den letzten 3-6 Monaten der Run erst so richtig losgegangen ist. Schaut man bei Google-Trends nach dem Begriff (man sollte auch GDPR zum Vergleich dazu geben), sieht man, dass das

_Interesse _dafür erst Anfang 2017 so richtig begann. In Deutschland wird die DSGVO erst im September 2017 interessant.

Wie dem auch sei. Wir ALLE müssen uns ab dem 25.05. daran halten. Wenn man jetzt liest… „Jahaaa… dass gilt ja nicht für private Webseite“ dann ist das einerseits richtig, andererseits aber auch nicht. Denn: Was genau ist denn eine rein private Seite?

Ich habe die Aufsichtsbehörde in Hamburg dazu befragt und bekam folgende Antwort:
„Die DSGVO ist nicht anzuwenden, wenn es sich um die Ausübung ausschließlich persönlicher oder familiärer Tätigkeiten handelt (Art 2 (2) lit c)). Ob dies bei Ihnen der Fall ist, hängt von einer Reihe von Faktoren ab. Nicht allein persönlich / familiär ist ein Webangebot allerdings bereits dann, wenn es sich an die Allgemeinheit bzw. einen unbestimmten Nutzerkreis richtet.“

Und somit haben wohl 99,98% aller Blogs die EU-DSGVO zu befolgen und anzuwenden.

Aber was genau heisst dass jetzt?
In allererster Linie, dass Du dich mal wieder mit Deinem Blog oder Webseite beschäftigen wirst müssen. Du wirst Dir überlegen müssen, ob und welche Plugins Du noch benutzten kannst, wo Daten gespeichert werden, ob Dein Theme irgendwelche Fonts/Styles von externen Seiten nachlädt und wo diese Server stehen. Du wirst Deine Kommentarfunktion prüfen müssen und ggf. selbst Plugins oder Skripte bauen müssen, um die gespeicherten IP Adressen nach 7-14 Tagen vollständig zu löschen oder wenigstens zu anonymisieren (letztes byte). Und ganz wichtig: Du benötigst eine DSGVO konforme Datenschutzerklärung als auch ein Verarbeitungsverzeichnis sämtlicher Datenverarbeitungen Personen bezogener Daten!

Jetzt nicht in Panik verfallen. Das ist gar nicht sooo schwer. Ich werde hier in den nächsten Tagen ein paar Tipps und Tricks veröffentlichen, wie Du Dein Risiko an der DSGVO zu scheitern reduzieren kannst. Da ich kein Rechtsanwalt bin: Dies ist keine Rechtsberatung und ersetzt diese auch in keiner Weise!

 

Die Aufsichtsbehörden in Deutschland haben eine Reihe von Kurzpapieren veröffentlicht. Darin finden sich schon viele Antworten. Kurzpapiere der Deutschen Aufsichtsbehörden zur EU-DSGVO.

 


Zuletzt bearbeitet am 25.03.2018

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