Die EU-DSGVO kommt – Teil 1 – Generelles
Dieser Artikel ist Bestandteil einer Serie!

Im Ersten Teil geht’s um Generelles in der EU-DSGVO.

Hier nun, wie versprochen, ein paar Hinweise, wie man mit der DSGVO umgehen kann. Wie immer gilt: Ich bin kein Rechtsanwalt. Dies ist keine Rechtsberatung und ersetzt diese auch in keiner Weise! Ich schließe jede Haftung aus!

  • Ich möchte euch als erstes eine kleine Leseliste ans Herz legen, denn folgende Artikel der EU-DSGVO Artikel sind besonders wichtig!
    1. Artikel 5 EU-DSGVO
    2. Artikel 6 EU-DSGVO
    3. Artikel 12 EU-DSGVO
    4. Artikel 24 EU-DSGVO
    5. Artikel 25 EU-DSGVO
    6. Artikel 32 EU-DSGVO
  • Die EU-DSGVO gilt immer vorrangig, ausser da, wo explizit nationale Regelungen erwähnt werden!
  • Es gilt das Marktortprinzip!
    Sprich: Dein Server steht in Süd-Ost-Australien? Dann musst Du dich an die EU-DSGVO halten.
    https://www.datenschutz-hamburg.de/uploads/media/DSK_Kurzpapier_Nr_7_Marktortprinzip.pdf
  • Erste Hilfe verspricht u.A. das Handbuch „Erste Hilfe zur Datenschutz-Grundverordnung für Unternehmen und Vereine“ aus dem Beck Verlag für echt kleines Geld. Ich kann es wirklich empfehlen.Letztlich spiel es keine Rolle, ob ihr ein Unternehmen, ein Verein oder ein Einzelkämpfer seid: Es informiert wirklich umfassend. http://www.beck-shop.de/Erste-Hilfe-Datenschutz-Grundverordnung-Unternehmen-Vereine/productview.aspx?product=21443886 (Externer und KEIN affiliate-Link)
  • Was sind eigentlich “personenbezogen Daten”?
    Dies und weitere Begriffe regelt der Artikel 4 der DSGVO “Begriffsbestimmungen”.
    Im Sinne der EU-DSGVO bezeichnet der Ausdruck: „personenbezogene Daten“ alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen identifiziert werden kann, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind.

Zuletzt bearbeitet am 26.03.2018

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